Geltendes Recht (Stand September 2026)
Das Elterngeld richtet sich aktuell nach dem BEEG in der Fassung der Reform 2024/2025. Die wichtigsten Regelungen:
- Einkommensgrenze: 175.000 € (Paare), 150.000 € (Alleinerziehende)
- Basiselterngeld: bis zu 12 + 2 Monate
- Geschwisterbonus: bei Geschwisterkind unter 3 Jahren
- Bemessungszeitraum: 12 Monate, mit Ausklammerungsmöglichkeit
Gesetzentwurf (Stand Juli 2026 – noch nicht verabschiedet)
Das Bundesfamilienministerium hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitere Änderungen vorsieht. Über den genauen Inhalt berichteten verschiedene Medien.
Was bekannt ist (laut Medienberichten, nicht aus dem Gesetzentwurf selbst geprüft):
- Mögliche weitere Kürzungen der Gesamtbezugsdauer
- Diskussion über Einkommensanrechnung bei Doppelverdienerpaaren
Was das bedeutet: Dieser Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Er muss zunächst den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.
Was Familien jetzt tun können
Für Familien, die ein zweites Kind planen: Die aktuellen Regelungen sind verlässlich für alle Geburten bis mindestens Ende 2026. Für Geburten in 2027 ist Unsicherheit angebracht – aber keine Panik.
Der Bemessungszeitraum und die Ausklammerungsregelungen sind keine neuen Themen und werden in der politischen Debatte nicht als Änderungsziel genannt.
→ Elterngeld 2026: Geltendes Recht
Diese Seite wird bei relevanten gesetzlichen Änderungen aktualisiert. Stand: September 2026.