Ausklammerung Bemessungszeitraum

Ausklammerung des Bemessungszeitraums: Welche Monate fallen heraus?

Welche Monate können beim Elterngeld ausgeklammert werden? Voraussetzungen nach § 2b BEEG, Beispiele und Hinweise zur Antragstellung.

✍ Manuel Forche · 2026-09-14 · ca. 9 Minuten · Rechtsstand: 2026

Die Ausklammerung von Monaten ist eine der wichtigsten Regelungen beim Elterngeld für das zweite Kind. Wer sie kennt und die Voraussetzungen erfüllt, kann sie beantragen.

Was bedeutet Ausklammerung?

Normalerweise zieht die Elterngeldstelle die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt als Bemessungszeitraum heran. Wenn in diesem Zeitraum bestimmte Monate liegen, können diese auf Antrag herausgenommen werden. Der Zeitraum verlängert sich dann entsprechend nach hinten.

Welche Monate können ausgeklammert werden?

Nach § 2b Abs. 1 BEEG können folgende Monate ausgeklammert werden:

1. Monate mit Elterngeldbezug Monat, in denen Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde, fallen auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum heraus.

2. Monate mit Mutterschaftsgeld Monate des Mutterschutzes (vor und nach der Geburt) mit Mutterschaftsgeldbezug können ausgeklammert werden.

3. Monate mit Krankengeld wegen Schwangerschaft Wenn der Bezug von Krankengeld auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurückzuführen ist, können diese Monate ausgeklammert werden.

4. Unter bestimmten Voraussetzungen: Monate mit reduziertem Einkommen wegen Erkrankung des Kindes Hier gelten enge Voraussetzungen; im Einzelfall mit der Elterngeldstelle prüfen.

Was kann NICHT ausgeklammert werden?

Nicht ausklammerbar sind:

  • Monate mit regulärer Teilzeitarbeit (ohne Schwangerschaftsbezug)
  • Monate ohne Einkommen aus anderen privaten Gründen (z. B. Sabbatical, unbezahlter Urlaub)
  • Monate, in denen Elterngeld für dasselbe Kind bezogen wird, für das jetzt Elterngeld beantragt wird

Wie viele Monate können ausgeklammert werden?

Theoretisch alle Monate, die einen Ausschlusstatbestand aufweisen. Der Zeitraum verlängert sich so lange nach hinten, bis 12 Monate ohne Ausschlussgrund gefunden sind.

Vereinfachtes Beispiel

Kind 2 wird im Juni 2026 geboren. Mutterschutz ab April 2026.

Standard-Bemessungszeitraum: April 2025 – März 2026.

In diesem Zeitraum lagen:

  • 14 Monate Elterngeld für Kind 1 (Aug 2024 – Sep 2025 → 6 davon im Zeitraum)
  • 2 Monate Mutterschutz für Kind 2 (Feb/März 2026)

8 Monate können ausgeklammert werden → Zeitraum verschiebt sich nach hinten: Neuer Bemessungszeitraum: August 2024 – Juli 2025 wäre noch nicht ausklammerungsfrei → weiter nach hinten bis 12 freie Monate gefunden sind.

Ergebnis: Zeitraum liegt deutlich früher, möglicherweise in einer Vollzeitphase.

Wie wird die Ausklammerung beantragt?

Die Ausklammerung muss beim Elterngeldantrag ausdrücklich beantragt werden. Sie passiert nicht automatisch.

Im amtlichen Antragformular gibt es einen entsprechenden Abschnitt zu den Angaben über den maßgeblichen Zeitraum. Dort sind die betreffenden Monate und die jeweiligen Ausschlussgründe anzugeben.

Beizulegende Dokumente (je nach Fall):

  • Elterngeldbescheid für das erste Kind
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
  • Ggf. ärztliche Bescheinigung über schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Ausfüllhilfe Elterngeldantrag NRW

Elterngeld-Check: Zeitraum einschätzen