Elterngeld beim zweiten Kind für Beamte

✍ Manuel Forche · 2026-09-14 · ca. 8 Minuten · Rechtsstand: 2026

Für Beamte gibt es beim Elterngeld einige Besonderheiten gegenüber Angestellten.

Grundlage: Dienstbezüge statt Lohn

Beamte erhalten keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern Dienstbezüge. Für das Elterngeld werden die Dienstbezüge analog zum Nettoeinkommen behandelt.

Mutterschutz und Elterngeld für Beamte

Beamtinnen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (da sie nicht gesetzlich krankenversichert sind). Stattdessen erhalten sie in der Regel Mutterschutzbezüge (volle Dienstbezüge während des Mutterschutzes).

Wichtig für den Bemessungszeitraum: Die Ausklammerung von Mutterschaftsgeldbezugsmonaten gilt für Beamtinnen möglicherweise nicht in identischer Form, da sie kein Mutterschaftsgeld beziehen. Dies ist im Einzelfall mit der Elterngeldstelle zu klären.

Elternzeit für Beamte

Beamte können Elternzeit nehmen, allerdings unterliegt diese beamtenrechtlichen Sonderregeln (je nach Bundesland und Beamtenrecht). Während der Elternzeit können Beamte Elterngeld beantragen.

Zweites Kind für Beamte: Besonderheiten

Beim zweiten Kind stellt sich die Frage, welche Monate im Bemessungszeitraum liegen – und ob Monate des Elterngeldbezugs für Kind 1 ausgeklammert werden können. Diese Ausklammerung ist auch für Beamte grundsätzlich möglich.

Die beamtenrechtlichen Sonderregeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Für präzise Auskünfte ist die zuständige Elterngeldstelle oder die Personalstelle maßgeblich.

Bemessungszeitraum zweites Kind