Viele Eltern arbeiten nach dem ersten Kind in Teilzeit zurück. Das ist familiär oft sinnvoll – hat aber Auswirkungen auf das Elterngeld für das zweite Kind.
Warum wirkt sich Teilzeit auf das zweite Elterngeld aus?
Das Elterngeld berechnet sich aus dem tatsächlich erzielten Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum. Wer in Teilzeit arbeitet, verdient entsprechend weniger – und bekommt Elterngeld auf Basis dieses reduzierten Einkommens.
Im Gegensatz zu Monaten mit Elterngeldbezug oder Mutterschutz lassen sich reguläre Teilzeitmonate nicht aus dem Bemessungszeitraum ausklammern.
Sandra arbeitete vor Kind 1 Vollzeit und verdiente 3.200 € netto. Nach 14 Monaten Elterngeld ist sie in 60 % Teilzeit zurückgekehrt (1.920 € netto).
18 Monate nach der Rückkehr kommt Kind 2. Der Standard-Bemessungszeitraum enthält ausschließlich Teilzeitmonate. Das Elterngeld für Kind 2 berechnet sich auf Basis von ca. 1.920 €.
Durch die Ausklammerung der 14 Elterngeldbezugsmonate verschiebt sich der Zeitraum weiter zurück – in die Phase vor Kind 1. Dort lag das Vollzeiteinkommen. Das Elterngeld für Kind 2 steigt entsprechend.
Kann man Teilzeitmonate ausklammmern?
Grundsätzlich nein. Teilzeitarbeit ist reguläres Erwerbseinkommen und zählt voll mit.
Ausnahme: Wenn die Arbeitszeitreduzierung nachweislich auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurückzuführen ist, können diese Monate ausgeklammert werden. Das ist jedoch der Ausnahmefall und muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
Wann bringt die Ausklammerung von Elterngeldbezugsmonaten etwas?
Wenn durch die Ausklammerung der Elterngeldbezugsmonate der Bemessungszeitraum so weit nach hinten verschoben wird, dass die Vollzeitphase vor Kind 1 hereinfällt, kann das Elterngeld für Kind 2 erheblich höher ausfallen.
Das funktioniert aber nur, wenn in diesem früheren Zeitraum tatsächlich höheres Einkommen erzielt wurde.
→ Ausklammerung des Bemessungszeitraums
Planung: Was kann man beeinflussen?
Der Bemessungszeitraum lässt sich nicht rückwirkend ändern. Was man tun kann:
- Rechtzeitig prüfen, welche Monate im Bemessungszeitraum liegen werden
- Sicherstellen, dass berechtigte Ausschlussmonate beim Antrag beantragt werden
- Elterngeld-Bezugsmonate für Kind 1 strategisch planen (z. B. Länge des Bezugs)