ElterngeldPlus zweites Kind

ElterngeldPlus beim zweiten Kind: Wann lohnt es sich?

Wann ist ElterngeldPlus beim zweiten Kind sinnvoller als Basiselterngeld? Vergleich, Rechenbeispiele und Hinweise zur Kombination.

✍ Manuel Forche · 2026-09-14 · ca. 9 Minuten · Rechtsstand: 2026

ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngelds, die vor allem für Eltern interessant ist, die nach der Geburt in Teilzeit zurückkehren möchten. Beim zweiten Kind spielt es eine besondere Rolle.

Was ist ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus zahlt den halben monatlichen Betrag des Basiselterngelds – dafür über doppelt so viele Monate. Ein Basiselterngeld von 900 € entspricht einem ElterngeldPlus von 450 € für zwei Monate.

Der Gesamtbetrag ist also identisch – die Auszahlungsdauer verdoppelt sich.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Man nach der Geburt in Teilzeit (bis 32 Stunden/Woche) zurückkehren möchte
  • Man den Elterngeldbezug über einen längeren Zeitraum strecken will
  • Beide Elternteile gleichzeitig arbeiten und Elterngeld beziehen möchten (Partnerschaftsbonus-Monate)
Vereinfachtes Beispiel – ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit

Basiselterngeld wäre 1.000 €. ElterngeldPlus: 500 € pro Monat.

Als Basiselterngeld: 14 Monate × 1.000 € = 14.000 € Gesamtleistung.

Als ElterngeldPlus: 28 Monate × 500 € = 14.000 € Gesamtleistung.

Bei 20-Stunden-Teilzeit mit 1.200 € Nettoeinkommen: Anrechnung erfolgt, aber innerhalb der Grenzen bleibt die Kombination aus Teilzeiteinkommen und ElterngeldPlus oft wirtschaftlicher als kein Elterngeld.

ElterngeldPlus beim zweiten Kind: Besonderheiten

Beim zweiten Kind kommt es auf das Timing an:

  • Der Geschwisterbonus gilt auch beim ElterngeldPlus – bezogen auf den jeweiligen ElterngeldPlus-Betrag
  • Der Geburtenabstand beeinflusst, ob der Geschwisterbonus überhaupt greift
  • Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus in verschiedenen Monaten ist möglich

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig 25–32 Stunden pro Woche arbeiten und jeweils ElterngeldPlus beziehen, gibt es zusätzlich vier Bonus-Monate. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus.

Der Partnerschaftsbonus hat enge Voraussetzungen. Überschreitungen der Arbeitszeitobergrenze führen zur Rückforderung der Bonus-Monate. Vor dem Beantragen genau prüfen.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – was wählen?

Das hängt von der persönlichen Situation ab:

Situation Empfehlung
Kein Wiedereinstieg geplant Basiselterngeld
Teilzeit innerhalb von 12 Monaten ElterngeldPlus prüfen
Beide Eltern möchten gleichzeitig arbeiten Partnerschaftsbonus-Monate prüfen

Elterngeld beim zweiten Kind – Übersicht