Elterngeldtrick

Elterngeldtrick: Was steckt dahinter?

Der Begriff „Elterngeldtrick" kursiert in Familienblogs und Foren. Was er wirklich bedeutet, warum er manchmal funktioniert, wann nicht – und was dabei zu beachten ist.

✍ Manuel Forche · 2026-09-14 · ca. 10 Minuten · Rechtsstand: 2026

Der Begriff „Elterngeldtrick" wird in Elternforen, Blogs und sozialen Medien häufig verwendet – meist ohne genaue Erklärung, was dahintersteckt. Das schafft Verwirrung und manchmal falsche Erwartungen.

Dieser Text erklärt sachlich, was gemeint ist, warum es für manche Familien tatsächlich einen Unterschied macht und was die Grenzen sind.

Was wird als Elterngeldtrick bezeichnet?

Der Begriff meint im Kern eine Sache: die gezielte Nutzung der gesetzlichen Regelungen zur Verschiebung des Bemessungszeitraums beim Elterngeld für das zweite Kind.

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen eines bestimmten Zeitraums. Wenn in diesem Zeitraum Monate liegen, in denen Elterngeld bezogen wurde oder Mutterschutz bestand, können diese Monate auf Antrag ausgeklammert werden. Der Zeitraum verschiebt sich dann weiter zurück – in Monate, in denen möglicherweise mehr verdient wurde.

Das ist keine Lücke im Gesetz. § 2b BEEG regelt die Ausklammerung ausdrücklich. Sie wurde vom Gesetzgeber bewusst eingeführt, um Eltern nicht dafür zu benachteiligen, dass sie zuvor Elterngeld bezogen haben.

Warum ist das für das zweite Kind relevant?

Beim ersten Kind ist der Bemessungszeitraum meist unproblematisch: Die zwölf Monate vor der Geburt enthalten normales Erwerbseinkommen.

Beim zweiten Kind liegt das anders. In den zwölf Monaten vor der zweiten Geburt befinden sich häufig Monate der Elternzeit für das erste Kind – Monate also, in denen das Einkommen viel niedriger oder gleich null war. Das drückt die Berechnungsbasis.

Die Ausklammerung kann das ausgleichen, indem frühere Monate mit höherem Einkommen herangezogen werden.

Der Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen

Für reine Angestellte ist der Spielraum begrenzt. Es können nur die in § 2b genannten Monate ausgeklammert werden. Eine darüber hinausgehende Gestaltung ist nicht vorgesehen.

Für Personen mit gemischten Einkünften – also Anstellung plus Selbstständigkeit – gelten teilweise andere Regeln für den Bemessungszeitraum. Das führt in manchen Konstellationen dazu, dass andere Zeiträume herangezogen werden. Diese Regelungen sind komplex und müssen im Einzelfall geprüft werden.

→ Mehr dazu: Gewerbe und Elterngeld und Mischeinkünfte beim Elterngeld

Was der Begriff „Trick" suggeriert – und warum das irreführend ist

Manche Anbieter werben mit Formulierungen wie „100 % legal", „garantiert mehr Elterngeld" oder festen Eurobeträgen. Das ist aus mehreren Gründen problematisch:

  • Es gibt keine Garantie. Ob sich eine Ausklammerung rechnet, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen in den früheren Monaten war. War es ähnlich niedrig, bringt die Verschiebung nichts.
  • Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Wer keine berechtigten Ausschlussmonate hat, kann nichts ausklammernd.
  • Selbstständigkeit ist kein Automatismus. Eine Gewerbeanmeldung allein verändert den Bemessungszeitraum nicht. Es kommt auf die tatsächlich erzielten Einkünfte und die rechtliche Einordnung an.

Was der Begriff richtig beschreibt

Was der Begriff treffend beschreibt: dass die Ausklammerungsregelung des BEEG in der Praxis vielen Familien unbekannt ist – obwohl sie legal und vom Gesetz vorgesehen ist. Wer sie kennt und die Voraussetzungen erfüllt, kann sie beantragen. Wer sie nicht kennt, beantragt sie oft nicht.

Insofern ist das tatsächlich ein „Trick" im Sinne von: Wissen, das nicht alle haben, aber alle nutzen könnten, wenn sie berechtigt sind.

Typische Missverständnisse

„Ich muss ein Gewerbe anmelden." Für die reine Ausklammerung nach § 2b BEEG braucht es kein Gewerbe. Das Gewerbe ist nur in Konstellationen relevant, bei denen Mischeinkünfte eine Rolle spielen.

„Das klappt immer, wenn man schnell genug schwanger wird." Nein. Der Abstand zwischen den Kindern beeinflusst, welche Monate im Bemessungszeitraum liegen – aber ob die Ausklammerung etwas bringt, hängt immer vom konkreten Einkommensverlauf ab.

„Ich verliere den Geschwisterbonus, wenn der Abstand zu groß ist." Der Geschwisterbonus hängt daran, ob das ältere Kind beim zweiten Kind noch unter drei Jahren ist – nicht am Abstand per se.

Erste Einschätzung

Den eigenen Bemessungszeitraum kann man anhand von Geburtsdatum, Elterngeld-Bezugsdauer und erwartetem Entbindungstermin grob einschätzen.

Kostenloser Elterngeld-Check

Für komplexe Situationen mit Mischeinkünften oder Selbstständigkeit empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch eine Elterngeldstelle oder Fachberatung.


Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.