Häufige Fragen zum Elterngeld für das zweite Kind – kurz und direkt beantwortet.
Wie berechnet sich Elterngeld beim zweiten Kind?
Aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum). Das Elterngeld beträgt 65–100 % davon, mindestens 300 €, maximal 1.800 € (Basis).
→ Elterngeld beim zweiten Kind berechnen
Warum bekomme ich beim zweiten Kind weniger Elterngeld?
Weil im Bemessungszeitraum Monate mit Elternzeit oder Teilzeit liegen, in denen das Einkommen niedriger war als davor.
Welche Monate werden ausgeklammert?
Monate mit Elterngeldbezug, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld wegen Schwangerschaft.
Zählt Elternzeit zum Bemessungszeitraum?
Elterngeldmonate können auf Antrag ausgeklammert werden. Die Elternzeit selbst (ohne Elterngeld, z. B. bei langer Elternzeit) kann ebenfalls relevant sein.
Wie wirkt sich Teilzeit auf das zweite Elterngeld aus?
Teilzeitarbeit fließt als tatsächliches Einkommen in die Berechnung ein. Eine Ausklammerung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
→ Elterngeld zweites Kind Teilzeit
Was ist der Geschwisterbonus?
Ein Aufschlag auf das Elterngeld, wenn ein Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt lebt. Mindestens +75 €, mindestens +10 % des berechneten Betrags.
Ändert ein Nebengewerbe den Bemessungszeitraum?
Unter Umständen ja, wenn tatsächlich Einkünfte erzielt wurden und diese als Mischeinkünfte einzuordnen sind. Kein Automatismus.
Gilt für Selbstständige ein anderer Bemessungszeitraum?
Ja. Bei reiner Selbstständigkeit gilt der steuerliche Veranlagungszeitraum.
→ Elterngeld bei Selbstständigkeit
Wie lange gibt es den Geschwisterbonus?
Bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt wird (für Geburten ab April 2024).
Was bedeutet ElterngeldPlus?
Halber Betrag, doppelte Laufzeit. Sinnvoll bei Teilzeitarbeit nach der Geburt.
→ ElterngeldPlus beim zweiten Kind
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