Wenn ein zweites Kind zur Welt kommt und das erste noch jung genug ist, erhöht sich das Elterngeld automatisch. Dieser Aufschlag heißt Geschwisterbonus.
Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus gilt, wenn im Haushalt der antragstellenden Person bei Geburt des neuen Kindes mindestens ein weiteres Kind lebt, das
- noch nicht drei Jahre alt ist (bei Geburten ab April 2024), oder
- noch nicht sechs Jahre alt ist (bei Mehrlingsgeburten oder bei einem Kind mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen – die genauen Regelungen sollten mit der Elterngeldstelle abgeklärt werden)
Die Regelung galt bis März 2024 noch anders (Grenze: unter 6 Jahre generell). Seit April 2024 gilt die 3-Jahres-Grenze für Geburten ab diesem Zeitpunkt.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
Das Elterngeld erhöht sich um:
- 10 % des errechneten Betrags, mindestens aber um
- 75 Euro pro Monat
Maßgeblich ist, welcher Betrag höher ist: 10 % des Basisbetrags oder 75 Euro. Der Geschwisterbonus kann die 100-Prozent-Grenze überschreiten, ist aber auf 1.800 Euro Gesamtbetrag beim Basiselterngeld gedeckelt.
Basiselterngeld: 900 € → 10 % = 90 € → Ausgezahlt: 990 €
Basiselterngeld: 500 € → 10 % = 50 € (unter 75 €) → Mindestbonus greift → Ausgezahlt: 575 €
Basiselterngeld: 200 € → 10 % = 20 € → Mindestbonus greift → Ausgezahlt: 275 €
Gilt der Bonus auch beim ElterngeldPlus?
Ja. Auch bei ElterngeldPlus wird der Geschwisterbonus angewendet – bezogen auf den jeweiligen ElterngeldPlus-Betrag.
Muss man den Geschwisterbonus beantragen?
Nein – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird er von der Elterngeldstelle automatisch berücksichtigt. Dazu müssen die Angaben zum Geschwisterkind im Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt sein (Name, Geburtsdatum, Haushaltsangehörigkeit).
Geschwisterbonus beim dritten Kind
Beim dritten Kind kann der Geschwisterbonus mehrfach relevant sein, wenn zwei Geschwisterkinder im Haushalt leben. Die Regelung bezieht sich jedoch auf den Aufschlag allgemein – es gibt keinen doppelten Bonus. Der Geschwisterbonus gilt, sobald die Voraussetzung erfüllt ist (mind. ein Geschwisterkind unter der Altersgrenze im Haushalt).