Ratgeber

Elterngeld 2027: Was ist bekannt und was ist geplant?

Was wird beim Elterngeld für 2027 diskutiert? Ein Überblick über den aktuellen Planungsstand – mit klarer Trennung zwischen geltendem Recht und politischen Vorhaben.

✍ Manuel Forche · 2026-09-14 · ca. 7 Minuten · Rechtsstand: 2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite unterscheidet ausdrücklich zwischen geltendem Recht und politischen Vorhaben. Geplante Änderungen sind keine geltenden Regelungen und können sich bis zur Verabschiedung noch erheblich verändern oder ganz entfallen.

Geltendes Recht (Stand September 2026)

Das Elterngeld richtet sich aktuell nach dem BEEG in der Fassung der Reform 2024/2025. Die wichtigsten Regelungen:

  • Einkommensgrenze: 175.000 € (Paare), 150.000 € (Alleinerziehende)
  • Basiselterngeld: bis zu 12 + 2 Monate
  • Geschwisterbonus: bei Geschwisterkind unter 3 Jahren
  • Bemessungszeitraum: 12 Monate, mit Ausklammerungsmöglichkeit

Gesetzentwurf (Stand Juli 2026 – noch nicht verabschiedet)

Das Bundesfamilienministerium hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitere Änderungen vorsieht. Über den genauen Inhalt berichteten verschiedene Medien.

Was bekannt ist (laut Medienberichten, nicht aus dem Gesetzentwurf selbst geprüft):

  • Mögliche weitere Kürzungen der Gesamtbezugsdauer
  • Diskussion über Einkommensanrechnung bei Doppelverdienerpaaren

Was das bedeutet: Dieser Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Er muss zunächst den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.

Was Familien jetzt tun können

Für Familien, die ein zweites Kind planen: Die aktuellen Regelungen sind verlässlich für alle Geburten bis mindestens Ende 2026. Für Geburten in 2027 ist Unsicherheit angebracht – aber keine Panik.

Der Bemessungszeitraum und die Ausklammerungsregelungen sind keine neuen Themen und werden in der politischen Debatte nicht als Änderungsziel genannt.

Elterngeld 2026: Geltendes Recht

Diese Seite wird bei relevanten gesetzlichen Änderungen aktualisiert. Stand: September 2026.