Die Steuerklasse beeinflusst das Nettoeinkommen – und damit indirekt das Elterngeld. Wer die Zusammenhänge versteht, kann einen der häufigsten Planungsfehler vermeiden.
Wie die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst
Das Elterngeld wird auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum berechnet. Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird.
Eine günstigere Steuerklasse (z. B. III) führt zu weniger Lohnsteuerabzug → höheres Nettoeinkommen → höheres Elterngeld.
Steuerklassenwechsel vor dem Elterngeld
Der Steuerklassenwechsel muss rechtzeitig vor dem Bemessungszeitraum erfolgen, damit er sich tatsächlich auf die Lohnabrechnungen auswirkt, die für die Berechnung herangezogen werden.
Ein Steuerklassenwechsel im letzten Moment (kurz vor Mutterschutz oder Geburt) wirkt sich möglicherweise zu spät aus.
Steuerklasse III/V für Paare
Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, wählen oft III/V. Das kann für den Hauptverdiener zu einem höheren Nettoeinkommen führen – was bei einer späteren Elterngeldberechnung vorteilhaft sein kann.
Wichtig: Auch der Partner mit Steuerklasse V hat Anspruch auf Elterngeld. Allerdings ist das Nettoeinkommen in Klasse V niedriger, was das Elterngeld entsprechend beeinflusst.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor
Diese Variante verteilt die Steuerbelastung gleichmäßiger. Für die Elterngeldplanung kann es sinnvoll sein, die verschiedenen Optionen vor dem Bemessungszeitraum durchzurechnen.