Die Reformen der Jahre 2024 und 2025 haben das Elterngeld grundlegend verändert. Für Geburten ab 2026 gelten die neuen Regelungen bereits vollständig.
Einkommensgrenzen 2026
Seit April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze: Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 175.000 Euro pro Jahr überschreitet, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 Euro.
Diese Grenzen gelten unverändert auch für 2026.
Bezugsdauer: Was hat sich geändert?
Die maximal mögliche Bezugsdauer von Basiselterngeld wurde auf 12 Monate reduziert (plus 2 Partnermonate). Für Geburten ab April 2024 können keine 14 Monate Basiselterngeld mehr ohne Partnermonate bezogen werden.
Geschwisterbonus 2026
Der Geschwisterbonus gilt für Geburten ab April 2024 bis das ältere Kind drei Jahre alt ist (zuvor: sechs Jahre).
Bemessungszeitraum: Keine Änderung
Der Bemessungszeitraum – zwölf Monate vor der Geburt, mit Ausklammerungsmöglichkeit – ist 2026 unverändert.
→ Bemessungszeitraum zweites Kind
ElterngeldPlus 2026
ElterngeldPlus ist weiterhin verfügbar. Der Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern) bleibt bestehen.
Was bei geplanten Änderungen zu beachten ist
Im Juli 2026 wurde ein Gesetzentwurf des Familienministeriums bekannt, der weitere Änderungen ab 2027 vorsieht.
Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Bis zu einer eventuellen Verabschiedung gilt die aktuelle Regelung.
→ Was über Elterngeld 2027 bekannt ist
Stand dieser Seite: September 2026. Änderungen vorbehalten.